Samstag, 21. Mai 2011

Reisepass in Deutschand

Sie benötigen einen Reisepass (Europapass)?

Dann müssen Sie unter Vorlage der folgenden Unterlagen in einer Einwohnermeldeamt vorbeizukommen:·  

1. Identitätsnachweis (wenn keine Ausweisdokumente vorgelegt werden können , kann auch Man benuzen einer Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis oder Original-Geburtsurkunde, )·

2. Ein aktuelles Lichtbild



Bis zum 18. Lebensjahr ist grundsätzlich die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten (schriftlicher Nachweis im Original) sowie die Vorlage der gültigen Ausweise erforderlich.Die Einverständniserklärung ist bei Antragstellung vorzulegen.Entsprechende Formulare erhalten sie im Einwohnermeldeamt.Bis zu zwei Monaten vor Vollendung des 18. Lebensjahres sind die Unterschriften der Eltern auf dem Antrag nicht mehr notwendig. Eine Aushändigung erfolgt jedoch erst ab dem 18. Lebensjahr.

Sie sind aus gesundtheitlichen Gründen nicht in der Lage persönlich zu kommen, dann ist  zusätzlich noch folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:· Ihr Ausweis oder alter Reisepass· Ausweis des/r Bevollmächtigten· Ihre Unterschrift (diese holen wir dann durch einen Besuch eines unserer Außendienstmitarbeiter bei Ihnen ein)

 Kosten
Die Verwaltungsgebühr beträgt vor Vollendung des 26. Lebensjahres 37,50EUR, ab 27 Lebensjahr 57,00EUR.Die Gültigkeit von Reisepässen beträgt bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres fünf Jahre, anschließend 10 Jahre. 
Beim Abholen Ihrer neuen Ausweisdokumente muss das bisherige Ausweisdokument vorgelegt werden.



In vielen Ländern muss Ihr Reisepass bei Einreise noch mindestens ½ Jahr gültig sein. Nähere Auskünfte erteilen wir Ihnen über die angegebenen Telefonnummern.


Eintrag eines Doktortitels

Sie möchten Ihren Doktortitel in Ihren Reisepass eintragen lassen?Dann benötigen Sie zusätzlich zu dem Identitätsnachweis und einem neuen Lichtbild folgendes:
· Promotionsurkunde (Die Urkunde muss Original und in deutscher Sprache vorgelegt werden!)
Ob ein im Ausland erworbener Doktortitel in Deutschland anerkannt ist, kann bei bzw. dem Rheinlandpfälzischen Ministerium des Inneren und für Sport in Mainz oder eine Budeslandische gleiche Behörder  nachgefragt werden. Falls keine Anerkennung vorliegt, können Sie Ihren Doktortitel bei dem Rheinlandpfälzischen Ministerium des Inneren und für Sport in Mainz anerkennen lassen. Legen Sie uns dann bitte die Genehmigungsurkunde vor

.Eheschließung:
Sie haben geheiratet, und Ihr Familienname hat sich geändert?Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:· vorhandenes Ausweisdokumen 
Original-Heiratsurkunde mit Nachweis der Namensführung· 
Ein aktuelles Lichtbild

Achtung:Urkunden von Eheschließungen im Ausland werden bzgl. der Namensführung nur anerkannt, wenn es sich um zwei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit handelt, und die Ehe in Dänemark, Rumänien oder Österreich geschlossen wurde. Alle anderen Personen müssen noch beim Standesamt eine Erklärung über die gewünschte Namensführung abgeben. Bei der Antragstellung benötigen Sie die Urkunde, aus der die Namensführung hervorgeht.Die Verwaltungsgebühr beträgt bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres 37,00 EUR, danach 69,00 EUR.

Einbürgerung
Sie haben sich einbürgern lassen und besitzen nun die deutsche Staatsangehörigkeit?Für die Beantragung eines Reisepass benötigen Sie folgende Unterlagen:
· Original-Geburtsurkunde·
Ggf. Original-Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher (wenn deutsche Urkunden vorhanden sind, werden nur diese anerkannt)·
Original-Pass oder beglaubigte Kopie des alten Passes· Original-Einbürgerungsurkunde·
Ein aktuelles Lichtbild
Die Verwaltungsgebühr beträgt bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres 37,00 EUR, danach 59,00 EUR.Weitergehende Informationen finden Sie auch im Bürgerservice oder erhalten Sie von unseren nachgenannten Mitarbeitern

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