Benötigte Dokumente
EU-Bürger
Als EU-Bürger brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass an der Grenze nicht vorzuzeigen, wenn Sie innerhalb der EU von einem Land in ein anderes reisen.Folgende Länder gehören zum passfreien Schengen-Raum: | ||
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Belgien | Italien | Polen |
Dänemark | Lettland | Portugal |
Deutschland | Litauen | Schweden |
die Slowakei | Luxemburg | Schweiz |
Estland | Malta | Slowenien |
Finnland | Niederlande | Spanien |
Frankreich | Norwegen | Tschechische Republik |
Griechenland | Österreich | Ungarn |
Island |
Am besten führen Sie immer Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis mit sich, auch wenn Sie im passfreien Schengen-Raum reisen. Auch wenn Sie die Dokumente an der Grenze nicht vorzeigen müssen, ist es möglicherweise in anderen Situationen erforderlich, Ihre Identität zweifelsfrei nachzuweisen, beispielsweise wenn Sie in eine Polizeikontrolle geraten oder ein Flugzeug besteigen möchten.
Beachten Sie, dass ein gültiger Personalausweis ausschließlich von den nationalen Behörden ausgestellt werden darf. Führerscheine, Kreditkarten oder Steuerkarten werden nicht als gültige Reisedokumente oder zum Nachweis der Identität anerkannt.
Beachten Sie, dass ein gültiger Personalausweis ausschließlich von den nationalen Behörden ausgestellt werden darf. Führerscheine, Kreditkarten oder Steuerkarten werden nicht als gültige Reisedokumente oder zum Nachweis der Identität anerkannt.
Fallbeispiel
- Lars ist Schwede und verbringt seinen Urlaub in Spanien. Er hat seine Bank-Identitätskarte bei sich, die in Schweden auch als Identitätsnachweis anerkannt wird. Lars könnte jedoch Schwierigkeiten bekommen, sollten die spanischen Behörden seine Identität überprüfen wollen, da nur die von der schwedischen Polizei ausgestellten Personalausweise oder Reisepässe als gültige Reisedokumente anerkannt werden.
Gültige Personalausweise und Reisepässe nach Land abrufen
Einreiseverbot
In Ausnahmefällen kann ein EU-Land Ihnen oder Ihren Familienangehörigen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit die Einreise verweigern.Wenn Ihnen die Einreise verweigert wird, müssen die Behörden nachweisen, dass Sie oder Ihre Familienangehörigen eine echte, gegenwärtige und ernsthafte Bedrohung bilden. Die Entscheidung muss Ihnen oder Ihren Familienangehörigen schriftlich mitgeteilt werden. Zudem müssen in der Entscheidung alle Gründe aufgeführt und Informationen darüber gegeben werden, wie und bis wann Sie gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen können.
Quelle: http://ec.europa.eu Europäische Kommission
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