Einkauf im Ausland
Gewährleistungen
Zwei-Jahres-Garantie
Unabhängig davon, wo
in der EU Sie Waren einkaufen, können Sie bis zu zwei Jahre nach der Lieferung der Waren deren
Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung verlangen, wenn die Waren sich als mangelhaft erweisen oder nicht der Produktbeschreibung entsprechen. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten nicht möglich, haben Sie
Anspruch auf eine Erstattung oder Minderung des Kaufpreises.
Die Zwei-Jahres-Garantie beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware. Sie müssen den Verkäufer innerhalb von zwei Monaten, nachdem Sie den Mangel festgestellt haben, über den Mangel informieren.
Der Verkäufer haftet in jedem Fall, und in einigen EU-Ländern haben Sie außerdem das Recht, vom Hersteller Abhilfe zu verlangen.
Fallbeispiel
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Vertragswidrigkeit von Waren ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar
Mirek hatte sich einen Laptop bestellt, mit dem zunächst alles in Ordnung zu sein schien. Über ein Jahr nach dem Kauf stellte er jedoch fest, dass der Speicher des Laptops kleiner war, als er laut Angabe hätte sein müssen.
Auch wenn Mirek dieses Problem nicht sofort bemerkt hatte und der Laptop weiterhin funktionierte, entsprach das Gerät nicht den Angaben, von denen Mirek beim Kauf ausgegangen war. Damit hatte Mirek das Recht, von dem Verkäufer eine Kostenerstattung zu verlangen.
Zusätzliche Garantie urch den Verkäufer
Verkäufer bieten häufig eine Garantie an, die entweder im Produktpreis enthalten ist oder mit Zahlung eines Zusatzbetrags erworben werden kann.
Diese Garantie ersetzt jedoch nicht die zweijährige Mindestgarantie, die Ihnen in jedem Fall zusteht.
Das gilt auch, wenn Sie in einem Geschäft ein neues Produkt kaufen, das ohne Garantie und deshalb günstiger angeboten wird. In diesem Fall erwerben Sie lediglich keinen zusätzlichen Schutz. Sie können trotzdem, wenn sich das Produkt als mangelhaft erweist oder nicht der Produktbeschreibung entspricht innerhalb von zwei Jahren Ihr Recht einfordern.
Fallbeispiel
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Zwei-Jahres-Garantie bleibt von einer gewerblichen Garantie unberührt
Carla kaufte sich einen Haartrockner, auf den Ihr der Verkäufer eine Garantie von sechs Monaten gewährte.
Als der Haartrockner nach acht Monaten kaputt ging, brachte sie ihn zurück in das Geschäft. Der Verkäufer erklärte ihr, dass die Garantie abgelaufen sei und sie keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten habe.
Carla wies zu Recht darauf hin, dass Ihr gemäß EU-Verbraucherschutzgesetz eine Zwei-Jahres-Garantie zusteht und es sich bei der vom Verkäufer angebotenen sechsmonatigen Garantie nur um einen zusätzlichen Schutz handelt.
Gebrauchtwaren
Beim Kauf von Gebrauchtwaren können Käufer und Verkäufer eine Garantie vereinbaren, deren Dauer weniger als zwei, aber
mindestens ein Jahr beträgt. Sie müssen jedoch beim Kauf ausdrücklich darauf hingewiesen werden.
Preisdiskriminierung
Gleiche Preise für Ausländer
Wenn Sie als
EU-Bürger irgendwo in der EU Produkte oder Dienstleistungen kaufen, darf von Ihnen kein höherer Preis verlangt werden als von einheimischen Bürgern, es sei denn, der Preisunterschied ist gerechtfertigt (nähere Informationen hierzu weiter unten).
Touristische Sehenswürdigkeiten verlangen von Urlaubern manchmal höhere Preise als von Einheimischen. Hierbei handelt es sich um eine unrechtmäßige Diskriminierung, die Sie nicht hinnehmen sollten.
Fallbeispiel
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Gleiche Preise für Touristen aus der EU und Einheimische
Eine unrechtmäßige Diskriminierung liegt z. B. vor, wenn
- eine nach Österreich reisende Familie aus Großbritannien mehr für einen Mietwagen zahlen muss als österreichische Staatsbürger;
- ein deutscher Tourist mehr für den Besuch der archäologischen Ausgrabungsstätte in Rom bezahlen muss als ein Einheimischer;
- eine französische Familie in einer Stadt in Portugal mehr für einen Parkplatz in Strandnähe bezahlen muss als die Bewohner der Stadt.
Wenn Sie sich einmal in einer solchen Situation befinden, sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen. Die Beratungs- und Hilfsdienste der EU
können Ihnen dabei helfen.
Rechtmäßige Preisunterschiede
Einige Preisunterschiede, z. B. höhere Kosten für den Versand von Waren ins Ausland, sind gerechtfertigt.
Fallbeispiel
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Preisunterschiede sind manchmal gerechtfertigt
Bart aus den Niederlanden besucht seinen Freund in Deutschland und geht dort in ein kommunlaes Schwimmbad. Dort muss er einen höheren Eintrittspreis zahlen als Bewohner der Gemeinde, und er fragt sich, ob es sich dabei um einen Fall von unrechtmäßiger Preisdiskriminierung handelt.
In diesem Fall ist der Preisunterschied rechtmäßig. Da das Schwimmbad von der Gemeinde betrieben und mit Gemeindesteuern finanziert wird, haben die Bewohner der Gemeinde bereits einen Beitrag zum Betrieb des Schwimmbads geleistet und profitieren deshalb von niedrigeren Eintrittspreisen.
Quelle: http://ec.europa.eu
Europäische Kommission