Donnerstag, 21. Juli 2011

Mietwagentipps

Mietwagen in Ausland

Jemand muss man sehr Achtungsvoll sein in Mietvertrag  auf einen klar ausgewiesenen Gesamtmietpreis und auf die Rückgabemodalitäten. Alle Vereinbarungen sollten immer schriftlich festgehalten und der Mietvertrag nicht  blind unterschrieben werden. Der Mietvertrag sollte neben der Landessprache wenigstens in englischer Sprache erstellt sein.

Vorsicht bei der Mietwagon Haftpflichtversicherung: In manchen Ländern unterscheiden sich die gesetzlichen Mindestdeckungssummen erheblich. Die Haftpflicht für das Vermietete Auto , Mietwagon sollte mindestens eine Million Euro betragen. Ohne eine Vollkasko einer Mietwagon  loszufahren, ist nicht ratsam. . Oft sind Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden oder durch Steinschlag ausgenommen. Eine zusätzliche Diebstahlversicherung für das Mietwagon lohnt sich, sofern sie nicht in der Vollkasko enthalten ist.

Lokale Autovermieter im Ausland verlangen laut ADAC häufig überhöhte Tankpauschalen. Entweder werden völlig überzogene Tankgebühren berechnet oder die Kunden müssen für den ersten Tankinhalt viel zu viel bezahlen. Daher ist lieber das Mietwagon mit  vollem Tank zurückgegeben werden .

Der ADAC rät, das Fahrzeug vor der Übernahme genau zu prüfen und sich Mängel oder Schäden schriftlich bestätigen zu lassen. Bei Rückgabe sollte ein Mitarbeiter des Vermieters dabei sein und zusamenprufen dass keine zusätzliche Schäde gemacht ist. Generell gilt, kein Fahrzeug von einem Vermieter akzeptieren, der nicht vertrauenswürdig erscheint und kein Fahrzeug mit Großen offensichtlichen Mängeln übernehmen.

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